Strom trotz Privatinsolvenz: Was möglich ist und wie es geht
Ja, Sie können auch mit laufender Privatinsolvenz einen Stromvertrag abschließen oder den Anbieter wechseln. Der neue Vertrag begründet eine neue Verbindlichkeit, die nicht Teil des Insolvenzverfahrens ist. Bei laufender Insolvenz kann der Anbieter eine Bestätigung des Insolvenzverwalters verlangen.
Eine Privatinsolvenz ist keine Endstation — aber sie verändert, wie Anbieter mit Ihnen umgehen. Gerade beim Stromvertrag gibt es Regeln, die nicht jedem bekannt sind: Was wird Teil des Verfahrens? Was nicht? Und was dürfen Sie in dieser Zeit überhaupt abschließen?
Diese Seite erklärt Ihnen, wie die Situation praktisch aussieht und welche Wege für Sie offenstehen. Wenn Sie unsicher sind, schreiben Sie mir direkt per WhatsApp — dieses Thema behandeln wir besonders vertraulich.
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Was die Privatinsolvenz für Ihren Stromvertrag praktisch bedeutet
Die wichtigste Unterscheidung beim Thema Privatinsolvenz und Stromvertrag ist: Welche Schulden entstehen wann?
1 Schulden vor der Insolvenzeröffnung
Alle Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind — zum Beispiel alte Stromrechnungen, Nachzahlungen, Mahngebühren — werden Teil des Verfahrens. Sie sind nicht aus der Welt, aber sie werden über die Insolvenzmasse abgewickelt. Sie müssen sie in der Regel nicht mehr aus Ihrem laufenden Einkommen bezahlen.
2 Schulden nach der Insolvenzeröffnung
Alle neuen Rechnungen, die nach Eröffnung des Verfahrens entstehen — also auch die Stromabschläge ab diesem Zeitpunkt — sind Neumasseverbindlichkeiten. Sie gehören nicht zum Insolvenzverfahren und müssen von Ihnen pünktlich bezahlt werden.
Das ist entscheidend: Wer während der Insolvenz die neuen Stromrechnungen nicht bezahlt, riskiert eine Sperre. Die Privatinsolvenz schützt Sie nicht vor den Konsequenzen neuer Zahlungsausfälle.
Für Sie heißt das: Ein Stromvertrag während der Privatinsolvenz ist nicht nur möglich, sondern sogar wichtig — weil ein bestehender Vertrag mit pünktlichen Zahlungen Teil einer stabilen Haushaltsführung ist. Er gefährdet das Verfahren nicht.
Kann ich während der Privatinsolvenz den Stromanbieter wechseln?
Ja — und für viele Betroffene lohnt sich das sogar besonders. Denn wer wegen der Insolvenz jahrelang in der Grundversorgung geblieben ist, zahlt dort meist deutlich mehr als nötig.
Was Sie beim Wechsel beachten sollten:
- Der neue Vertrag ist rechtlich unabhängig vom alten. Wenn Sie wechseln, entsteht ein neuer Liefervertrag. Die alten Schulden bleiben im Insolvenzverfahren, der neue Vertrag läuft separat.
- Der neue Anbieter darf die Insolvenz erfahren. Bei einer Bonitätsprüfung erscheint der Insolvenzvermerk in der Schufa. Das ist normal und kein Ausschlusskriterium.
- Manche Anbieter verlangen eine Bestätigung des Insolvenzverwalters. Dazu unten mehr — sie ist meist unkompliziert zu bekommen.
- Bestehende Rückstände beim alten Versorger müssen Sie klären. Ein Wechsel ist meist erst dann möglich, wenn die offenen Forderungen geregelt sind oder Teil des Verfahrens sind.
Wichtig: Wenn Sie beim aktuellen Versorger offene Forderungen haben, die nicht Teil des Insolvenzverfahrens sind, wird der neue Anbieter die Belieferung nicht übernehmen können, bis diese geklärt sind. In diesem Fall sprechen Sie das zuerst mit Ihrem Insolvenzverwalter ab.
Wann der Insolvenzverwalter bestätigen muss
Manche Anbieter verlangen bei einer laufenden Privatinsolvenz eine schriftliche Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass der Abschluss eines neuen Stromvertrags mit dem Verfahren vereinbar ist.
Der Hintergrund: Der Anbieter möchte sichergehen, dass Sie während der Insolvenz überhaupt neue Verbindlichkeiten eingehen dürfen, ohne dass dies dem Verfahren schadet. Das ist bei Energielieferverträgen in der Regel der Fall — weil es sich um Neumasseverbindlichkeiten handelt, die Sie ohnehin aus Ihrem laufenden Einkommen bestreiten.
1 Wie Sie die Bestätigung bekommen
Schreiben Sie Ihrem Insolvenzverwalter eine kurze E-Mail oder rufen Sie an. Teilen Sie mit:
- dass Sie einen Strom- (und ggf. Gas-)Vertrag abschließen möchten,
- bei welchem Anbieter und zu welchen Konditionen,
- dass es sich um einen Neumasseverbindlichkeit-Vertrag handelt.
In den meisten Fällen erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine kurze Bestätigung.
2 Welche Angaben meist enthalten sind
Die Bestätigung enthält üblicherweise den Namen des Insolvenzschuldners, das Aktenzeichen des Verfahrens, die Bestätigung, dass der Vertragsabschluss zulässig ist, sowie Ort, Datum und Unterschrift des Verwalters.
3 Wann sie nicht nötig ist
Bei Anbietern ohne Bonitätsprüfung ist eine solche Bestätigung meist nicht erforderlich. Auch die Grundversorgung verlangt sie nicht. Sie wird vor allem bei Sondertarifen mit manueller Prüfung verlangt.
Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Bestätigung brauchen, schreiben Sie mir die Situation kurz per WhatsApp. Meist lässt sich das in einem kurzen Austausch klären, bevor Sie Zeit in unnötige Schritte investieren.
Welche Anbieter nehmen Sie trotz Privatinsolvenz auf?
Das hängt von Ihrer Postleitzahl ab — eine allgemeine Liste gibt es nicht. Es gibt aber typische Anbieter-Kategorien, die für Menschen in der Privatinsolvenz offen sind:
1 Der Grundversorger
Er ist gesetzlich zur Belieferung verpflichtet und darf Sie nicht allein wegen der Insolvenz ablehnen. Er ist aber meist der teuerste Weg. Details auf der Seite Grundversorgung kündigen.
2 Anbieter ohne Bonitätsprüfung
Diese Anbieter fragen die Schufa gar nicht erst ab — die Insolvenz spielt bei ihnen keine Rolle. Sie bieten reguläre Tarife zu normalen Konditionen. Auf der Übersichtsseite Stromanbieter ohne Bonitätsprüfung erkläre ich, wie das funktioniert und warum die Verfügbarkeit regional unterschiedlich ist.
3 Anbieter mit manueller Prüfung
Diese Anbieter prüfen Ihre Situation individuell — mit den Unterlagen, die Sie einreichen. Der Insolvenzvermerk führt hier nicht automatisch zur Ablehnung, wenn Sie die Bestätigung des Verwalters vorlegen und Ihre laufenden Verpflichtungen im Griff haben.
! Was wir Ihnen nicht empfehlen: Vorkasse als Dauerlösung
Vorkassetarife nehmen praktisch jeden — auch mit Insolvenz. Sie sind aber meist teurer und Sie binden Kapital, das in Ihrer Situation besser anders eingesetzt wäre. Vorkasse ist eine Übergangslösung, keine dauerhafte Empfehlung. Details im Artikel Vorkasse-Tarife beim Strom.
Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen
So gehen Sie am saubersten vor, wenn Sie während der Privatinsolvenz wechseln möchten.
Offene Forderungen klären
Prüfen Sie, ob beim aktuellen Versorger offene Forderungen bestehen. Sind sie vor der Insolvenzeröffnung entstanden, gehören sie in das Verfahren. Nach der Eröffnung entstandene Rückstände müssen Sie zuerst begleichen, bevor ein Wechsel möglich ist.
Anbieter prüfen lassen
Melden Sie sich bei uns oder einem anderen Anbieter mit Ihrer Postleitzahl und Haushaltsgröße. Wir prüfen, welche Anbieter Sie an Ihrer Adresse trotz Insolvenz aufnehmen.
Ggf. Verwalter-Bestätigung einholen
Wenn der neue Anbieter eine Bestätigung verlangt, holen Sie diese beim Insolvenzverwalter ein. Eine kurze E-Mail genügt meist.
Wechsel durchführen
Der neue Anbieter übernimmt Kündigung, Anmeldung und Fristen. Ihre Versorgung läuft durchgehend weiter — der Strom wird nicht abgestellt.
Neue Rechnungen pünktlich zahlen
Die neuen Abschläge sind Neumasseverbindlichkeiten. Sie müssen regelmäßig gezahlt werden — die Insolvenz schützt nicht vor den Konsequenzen neuer Zahlungsausfälle.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz und Strom
Ja. Ein Stromvertrag während der Privatinsolvenz ist grundsätzlich möglich. Sie gehen dabei eine neue Verbindlichkeit ein, die nicht Teil des Insolvenzverfahrens ist. Bei laufender Insolvenz kann der Anbieter eine Bestätigung des Insolvenzverwalters verlangen, dass der Vertragsabschluss mit dem Verfahren vereinbar ist.
Ein bestehender Stromvertrag läuft normal weiter. Alte, vor der Insolvenzeröffnung entstandene Energieschulden werden Teil des Insolvenzverfahrens. Neue Rechnungen, die nach Eröffnung entstehen, sind sogenannte Neumasseverbindlichkeiten und müssen von Ihnen bezahlt werden.
Ja. Es gibt Anbieter, die keine Bonitätsprüfung durchführen, und Anbieter mit manueller Prüfung, die einen Insolvenzvermerk akzeptieren. Welche Anbieter an Ihrer Adresse verfügbar sind, hängt von der Postleitzahl ab.
Nicht immer, aber oft. Manche Anbieter verlangen eine schriftliche Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass der neue Vertrag mit dem Verfahren vereinbar ist. Diese Bestätigung erhalten Sie direkt von Ihrem Verwalter.
Wenn Sie Ihre laufenden Rechnungen pünktlich bezahlen, ist eine Kündigung wegen der Insolvenz allein nicht ohne Weiteres möglich. Kündigt ein Anbieter dennoch, sollte die Begründung genau geprüft werden. In Streitfällen ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
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