Welche Unterlagen brauche ich für einen Stromvertrag trotz negativer Schufa?
In den meisten Fällen reichen Personalausweis, letzte Stromrechnung und je nach Situation ein Einkommensnachweis. Bei laufender Privatinsolvenz kann eine Bestätigung des Insolvenzverwalters helfen, bei kürzlichem Umzug eine Meldebescheinigung. Entscheidend ist nicht die Menge der Unterlagen, sondern die Vollständigkeit und Klarheit.
Wenn Sie bei einem Anbieter abgelehnt wurden oder von vornherein wissen, dass Ihre Bonität ein Thema ist, stellt sich schnell die Frage: Was brauche ich, damit es diesmal klappt?
Die gute Nachricht: Es sind meist nur drei bis vier Dokumente. Die schlechte: Wer die falschen oder unvollständigen Unterlagen einreicht, wird auch beim zweiten Anlauf oft abgelehnt. Diese Seite zeigt Ihnen konkret, welche Unterlagen Sie in welcher Situation brauchen — und wie Sie sie so vorbereiten, dass sie den Prozess nicht ausbremsen.
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Die Standard-Unterlagen, die fast immer gebraucht werden
Diese drei Dokumente werden bei fast jedem Vertragsabschluss verlangt — unabhängig davon, ob Ihre Schufa negativ ist oder nicht:
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Personalausweis oder Reisepass Für die Identifikation Ihrer Person. Bei einer Online-Anmeldung reicht oft ein Foto, bei manchen Anbietern ist PostIdent oder VideoIdent nötig. Der Name auf dem Ausweis muss mit dem Namen im Vertrag übereinstimmen — bei Doppelnamen oder abweichender Schreibweise kann das ein Problem sein.
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Letzte Strom- oder Gasrechnung Daraus liest der neue Anbieter Ihre Zählernummer, Ihre Kundennummer beim alten Anbieter und Ihren bisherigen Verbrauch ab. Ohne diese Angaben kann der Wechsel nicht eingeleitet werden. Falls Sie keine Rechnung zur Hand haben: Die Zählernummer steht auch direkt auf dem Zähler.
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Aktuelle Meldeadresse In der Regel reicht die Angabe im Antragsformular. Bei kürzlichem Umzug kann zusätzlich eine Meldebescheinigung der Gemeinde verlangt werden — vor allem, wenn Sie in den letzten Monaten mehrfach umgezogen sind.
Diese drei Dinge haben nichts mit Ihrer Bonität zu tun. Sie sind bei jedem Anbieterwechsel nötig — ob mit oder ohne negativer Schufa. Wenn ein Anbieter diese Unterlagen verlangt, ist das kein Misstrauen gegen Sie, sondern Teil des normalen Prozesses.
Zusätzliche Unterlagen, wenn Ihre Bonität ein Thema ist
Wenn Sie wissen (oder ahnen), dass Ihre Bonität ein Problem ist, können Sie den Prozess aktiv unterstützen. Diese Dokumente sind nicht immer verlangt, können aber die Entscheidung positiv beeinflussen:
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Einkommensnachweis situationsabhängig Je nach Situation: letzte Lohnabrechnung, Bürgergeldbescheid vom Jobcenter, BAföG-Bescheid, Rentenbescheid oder — bei Selbstständigen — Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Einnahmenüberschussrechnung oder Steuerbescheid. Dieser Nachweis zeigt dem Anbieter, dass regelmäßig Geld reinkommt — unabhängig von Ihrer Schufa.
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Bestätigung des Insolvenzverwalters nur bei laufender Insolvenz Bei laufender Privatinsolvenz kann der Anbieter eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass der Vertragsabschluss mit dem Insolvenzverfahren vereinbar ist. Diese Bestätigung erhalten Sie von Ihrem Insolvenzverwalter.
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Nachweis über geleistete Kaution falls Kaution verlangt wird Falls der Anbieter eine Kaution verlangt und Sie diese bereits gezahlt haben, heben Sie den Überweisungsbeleg oder den entsprechenden Kontoauszug auf. Bei späteren Nachfragen ist das Ihr Nachweis.
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Nachweis über ein neues Mietverhältnis bei Umzug Bei einem Umzug kann der neue Anbieter eine Bestätigung des Vermieters oder eine Mieterhöhung bzw. den neuen Mietvertrag verlangen. Das dient dem Nachweis, dass Sie tatsächlich an der neuen Adresse wohnen.
Diese Unterlagen sind meist freiwillig. Ein Anbieter ohne Bonitätsprüfung verlangt sie nicht. Ein Anbieter mit manueller Prüfung kann sie anfordern — dann hilft es, sie geordnet und vollständig vorzulegen. Wer nur die Hälfte einreicht, wird eher abgelehnt als jemand, der alles zusammen hat.
Welche Unterlagen Sie in Ihrer Situation brauchen
Die konkrete Auswahl hängt davon ab, in welcher Lebenslage Sie sind. Hier ein Überblick:
1 Bei Bürgergeld oder Grundsicherung
Sie brauchen: Personalausweis, letzte Stromrechnung, aktueller Bürgergeldbescheid. Der Bescheid zeigt dem Anbieter, dass regelmäßige Zahlungen eingehen. Wichtig ist, dass der Bescheid aktuell ist — meist die letzten ein bis drei Monate.
2 Bei laufender Privatinsolvenz
Sie brauchen: Personalausweis, letzte Stromrechnung, Bestätigung des Insolvenzverwalters, eventuell einen aktuellen Einkommensnachweis. Die Bestätigung zeigt, dass Sie den Vertrag abschließen dürfen. Ausführlicher dazu im Artikel Strom trotz Privatinsolvenz.
3 Bei Selbstständigkeit
Sie brauchen: Personalausweis, letzte Stromrechnung, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmenüberschussrechnung oder aktueller Steuerbescheid. Bei Selbstständigen ist die Bonitätsbewertung oft strenger, weil das Einkommen unregelmäßiger ist. Ausführlicher dazu im Artikel Strom für Selbstständige ohne Schufa-Auskunft.
4 Bei Studium oder Ausbildung
Sie brauchen: Personalausweis, letzte Stromrechnung, BAföG-Bescheid oder eine Immatrikulationsbescheinigung. Bei WG-Verträgen reicht oft auch eine Bestätigung des Hauptmieters. Ausführlicher dazu im Artikel Stromanbieter für Studenten ohne Einkommensnachweis.
5 Bei Neukunden aus dem Ausland
Sie brauchen: Meldebescheinigung, Personalausweis oder Reisepass, Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis, letzte Stromrechnung (falls vorhanden). Ohne deutsche Bonitätshistorie wird das anders bewertet als mit negativer Schufa — ausführlicher dazu im Artikel Strom als Neukunde in Deutschland ohne Schufa-Historie.
Typische Fehler, die zur Ablehnung führen
Es gibt einige Fehler, die Bewerber immer wieder machen — und die dann zur Ablehnung führen, obwohl die Unterlagen eigentlich gereicht hätten:
! Unvollständige Unterlagen
Der häufigste Fehler. Wer nur die Hälfte einreicht, wird oft abgelehnt, ohne dass nachgefragt wird. Prüfen Sie vor dem Abschicken: Sind alle Seiten des Bescheids dabei? Ist die Abrechnung vollständig oder fehlt die letzte Seite mit der Zählernummer?
! Veraltete Dokumente
Ein Einkommensnachweis aus dem letzten Jahr hilft nicht. Bürgergeldbescheide sollten maximal drei Monate alt sein, Lohnabrechnungen aus den letzten zwei bis drei Monaten stammen.
! Schlechte Qualität bei Fotos
Bei Einsendung per WhatsApp oder E-Mail: Sorgen Sie für gute Beleuchtung, gerade Ausrichtung und vollständige Aufnahme. Unscharfe Fotos führen oft zu Verzögerungen, weil nachgefragt werden muss.
! Namen, die nicht übereinstimmen
Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf allen Unterlagen identisch ist. Bei Doppelnamen, ausländischen Schreibweisen oder Namensänderungen kann das zum Problem werden. Legen Sie in Zweifelsfällen eine Heiratsurkunde oder einen Namensänderungsbescheid bei.
! Falsche oder geschönte Angaben
Davon ist dringend abzuraten. Die Vorlage falscher oder gefälschter Unterlagen kann als Betrug gewertet werden und strafbar sein. Wenn Ihre Bonität nicht ausreicht, gibt es seriöse Wege — Täuschung gehört nicht dazu. Seriöse Beratung setzt immer auf korrekte Angaben und sucht stattdessen einen Anbieter, der zu Ihrer tatsächlichen Situation passt.
So bereiten Sie sich optimal vor
Wer die Unterlagen geordnet vorbereitet, spart sich Zeit und Ärger. So gehen Sie am besten vor:
1 Machen Sie Fotos in guter Qualität
Legen Sie Ihre Unterlagen auf eine helle, flache Unterlage und fotografieren Sie jedes Dokument gerade von oben. Speichern Sie die Fotos in einem Ordner auf dem Handy — dann haben Sie sie beim Wechsel per WhatsApp sofort zur Hand.
2 Klären Sie vorher, was gebraucht wird
Bevor Sie Unterlagen einreichen, fragen Sie, welche konkret verlangt werden. Nicht jeder Anbieter verlangt dasselbe. Bei einem Anbieter ohne Bonitätsprüfung brauchen Sie möglicherweise gar keine zusätzlichen Nachweise.
3 Verzichten Sie auf unnötige Angaben
Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus Ihre Schufa-Selbstauskunft vorzulegen oder freiwillig auf Probleme hinzuweisen. Wenn Sie gefragt werden, antworten Sie wahrheitsgemäß. Aber es gibt keinen Grund, dem Anbieter Steine in den Weg zu legen, die er gar nicht verlangt.
4 Nutzen Sie den WhatsApp-Kanal
Wenn Sie den Wechsel über uns abwickeln, schicken Sie uns einfach ein Foto Ihrer letzten Stromrechnung per WhatsApp. Wir lesen Zählernummer, Kundennummer und Verbrauch daraus ab — und sagen Ihnen dann, welche weiteren Unterlagen Sie in Ihrer Situation bereithalten sollten.
Unterm Strich: Es sind meist drei bis vier Unterlagen. Nicht die Menge macht den Unterschied, sondern ob sie vollständig, aktuell und ordentlich sind.
Häufige Fragen zu den Unterlagen
In den meisten Fällen reichen Personalausweis, letzte Stromrechnung und je nach Situation ein Einkommensnachweis (Lohnabrechnung, Bürgergeldbescheid, BAföG-Bescheid). Bei laufender Privatinsolvenz kann eine Bestätigung des Insolvenzverwalters hilfreich sein, bei kürzlichem Umzug eine Meldebescheinigung.
Nicht zwingend. Manche Anbieter verlangen eine Kaution, andere nicht. Die Höhe der Kaution darf gesetzlich maximal zwei Monatsabschläge betragen. Wenn Sie einen Anbieter ohne Bonitätsprüfung wählen, ist oft gar keine Kaution nötig.
Davon ist dringend abzuraten. Die Vorlage gefälschter Unterlagen kann als Betrug gewertet werden und strafbar sein. Seriöse Beratung setzt immer auf korrekte Angaben und sucht stattdessen einen Anbieter, der zu Ihrer tatsächlichen Situation passt.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, dem Anbieter von sich aus Ihre Schufa-Selbstauskunft zu zeigen. Der Anbieter darf mit Ihrer Einwilligung die Auskunftei selbst abfragen. Ob Sie freiwillig Angaben machen, bleibt Ihnen überlassen.
Fragen Sie nach, welche Auskunftei die Entscheidung beeinflusst hat. Prüfen Sie dort Ihre Daten auf Fehler. Und nutzen Sie parallel die anderen Wege: Anbieter ohne Bonitätsprüfung, Anbieter mit manueller Prüfung oder als letzte Option einen Vorkassetarif.
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